Spanien . Fuerteventura . Corralejo
TAO Caleta Mar
5
3.5
Hotelbeschreibung
TAO Caleta Mar
3.5
LAGE
Frühstück
DOPPELZIMMER
Nur Hotel:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)
- direkt am langen Strand
- zum Flughafen (FUE) ca. 40 km
- nach Corralejo ca. 3 km, Vulcano paths ca. 12 km, PLaya Laguitos ca. 20 km, Puerto Del Rosario ca. 35 km, Betancuria ca. 50 km
- öffentliche Busverbindung vorhanden
- 55 Zimmer, verteilt auf ein 2-stöckiges Haupthaus und 3 Nebengebäude
- Rezeption (von 07:00 bis 23:00 Uhr), WLAN in allen öffentlichen Bereichen (inklusive)
- Buffetrestaurant
- Bar
- Minimarkt, Wäscheservice (gegen Gebühr)
- öffentlicher Sand-/Felsstrand
- 2 Swimmingpools (wetterabhängig)
- Sonnenschirme und Liegen sind am Pool inklusive
- Kinderpool
- Babybetten (auf Anfrage und nach Verfügbarkeit)
Frühstück
- in Buffetform
- Sonnenterasse (ggf. gegen Gebühr)
- Gegen Gebühr: Tennis ca. 1 km, Golfplatz ca. 45 km vom Hotel entfernt, lokale Anbieter, Fahrradvermietung
- Kreditkarten: VISA, MasterCard, American Express
- Sprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch
- Check-in ab 14.00, Check-out bis 12.00 Uhr
- Landeskategorie: 3 Sterne
DOPPELZIMMER
- Balkon oder Terrasse
- 2 Einzelbetten, Schlafsofa
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Safe, WLAN
- Minikühlschrank
- Klimaanlage (individuell), Fliesenboden
- Balkon oder Terrasse
- Schlafzimmer mit Doppelbett oder 2 Einzelbetten, Wohnzimmer mit Sofa
- Dusche, WC, Föhn
- SAT-TV mit Musikkanal, Telefon, Safe, WLAN
- Kitchenette mit Utensilien, Minikühlschrank, Mikrowelle
- Klimaanlage (individuell), Fliesenboden
Nur Hotel:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei "Nur Hotel Buchungen" im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einreisebestimmungen für Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem gültigen Kinderreisepass einreisen.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.
Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).
Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.
Bitte beachten Sie, dass mit Einreise ab dem 02.12.2024 die Hotels in Spanien verpflichtet sind, weitreichende personenbezogene Daten beim Check-In zu erfassen.
Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Dezember 2024)